BOX-X ARENA

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GELTUNGSBEREICH DER AGBs

Betreiber der BOX-X ARENA ist die Firma Warriors Home, Sieh-Dich-Für-Weg 4-12, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Zinke. Jeder Benutzer der Anlage bestätigt mit Ausfüllen der Anmeldung, dass er diese AGB`s zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Erziehungsberechtigten eines Teilnehmers unter 18 Jahren müssen die AGB ebenso anerkennen und mit dem minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser die Angebote des Betreibers nutzen darf.

RECHTE DES MITGLIEDS

Das Mitglied ist berechtigt die Anlage und die angebotenen Kurse während der offiziellen Öffnungs- und Kurszeiten der BOX-X ARENA zu nutzen. Die Einteilung für Kurse in Abhängigkeit des Leistungsstandes bestimmt der jeweilige Trainer. Die Öffnungs- und Kurszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen der Öffnungs- und Kurszeiten bzw. unseres Leistungsangebotes, ersatzweise Onlinetraining, behalten wir uns vor. Die Rechte des Mitgliedes aus dieser Anmeldung sind nicht übertragbar.

BENUTZUNGSBERECHTIGUNG

(1) Die Benutzung der Anlage bzw. die Angebote des Betreibers sind kostenpflichtig. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten. (4) Der Besucher hat sich vorher EIGENSTÄNDIG die aushängenden Regeln für eine sichere Benutzung der Boulder- und Kletteranlage durchzulesen. Diese hängen im Eingangsbereich aus und gelten ausnahmslos für alle Besucher und Altersgruppen. (5) Die Boulder- und Kletterhalle ist für alle zahlenden Kunden zugänglich, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder andere Personen darstellen könnte. Schwangeren wird von einer Nutzung der Boulderhalle ohne ärztliche Rücksprache abgeraten. Unter Drogen-, Medikamenten- und Alkoholeinfluss, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, besteht ein generelles Nutzungsverbot. (6) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Boulderhalle nur unter direkter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen, zur Aufsicht befugten, volljährigen Person benutzen. (7) Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Boulder- und Kletterhalle nur nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nutzen.

GESUNDHEIT DES MITGLIEDES

Das Mitglied bestätigt mit Vertragsunterschrift, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfall hat das
Mitglied einen Arzt zu konsultieren. Ein entsprechendes Attest muss BOX-X ARENA icht vorgelegt werden.

HAFTUNG

Die Haftung der BOX-X ARENA auch außervertraglicher Haftung für eventuelle Schäden, welche sich das Mitglied bei der Benutzung unserer Einrichtungen bzw. durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen zuzieht, ist ausgeschlossen. Desgleichen haften wir nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld. Die Nutzung der Angebote des Betreibers sind mit Risiken verbunden und erfolgen auf eigene Gefahr. Bouldern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die Nutzungsbedingungen und Hausordnung bestimmt, die jeder Kunde oder Besucher zu beachten hat. Weitere Informationen finden Sie in unserem Haftungsausschluss.

ZAHLUNGSWEISE

Die Zahlung für die vereinbarten und gebuchten Leistungen und Kurse erfolgt über die Erteilung eines Lastschriftmandates. Eine diesbezügliche aktuelle Preisliste wird durch Aushang bekannt gegeben.
Ausnahme hierbei sind 10er Karten, also Kurskarten die einmalig entwertet werden. Der feste Monatsbeitrag ist pünktlich bis zum 3. oder 15. eines jeden Monats im Voraus per Bankeinzug (Lastschriftverfahren) zu zahlen. Der Monatsbeitrag ist auch dann bis Ende der Vertragslaufzeit zahlbar, wenn die Dienstleistungen der BOX-X ARENA nicht in Anspruch genommen werden. Die Zahlungsweise erfolgt, ausschließlich der 10er Karte, per Lastschrifteinzug.

ZAHLUNGSVERZUG

Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält BOX-X ARENA sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Kosten für Rücklaufverfahren, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von drei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist BOX-X ARENA berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist BOX-X ARENA berechtigt, einen weiteren Schadenersatz in Höhe der noch offenen Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der regulären Mitgliedschaft zu verlangen.

KRANKHEIT/AUSFALLZEIT

Angemeldete Vertragspausen ohne Nutzung werden mit einer monatlichen Pauschale von 5€ belegt, die pausierte Zeit verlängert den Vertrag um dieselbe Zeitspanne nach hinten. Anmeldung von Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweisedurch Krankheit, Schwangerschaft usw. entbindet nicht aus der Verpflichtung aus dem Vertrag. Die hierbei vereinbarte Zahlungsweise und Abmeldefrist bleibt von einer solchen Regelung unberührt. Kündigungen außerhalb der vertraglichen Frist sind nur in schwerwiegenden Fällen wie z.B. nachgewiesene andauernde Krankheit möglich.

BETRIEBSURLAUB

BOX-X ARENA bleibt an gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

VERLEGUNG DER SCHULRÄUME / HÖHERE GEWALT

Wird es der BOX-X ARENA aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, Dienstleistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, die angebotenen Onlinekurse kostenfrei zu nutzen. Ein Umzug der BOX-X ARENA innerhalb der Landkreisgrenzen von Roth berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages.

DAUER DER MITGLIEDSCHAFT

Es können mit der BOX-X ARENA Monats-, Halb- und Ganzjahresverträge abgeschlossen werden. Diese Anmeldung verlängert sich dann jeweils automatisch um die vertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit, wenn nicht jeweils 2 Monate (bei Halb- und Ganzjahresverträgen) oder 30 Tage (bei Monatsverträgen) vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit eine schriftliche Kündigung erfolgt.

GÜLTIGKEIT DER ANMELDUNG

Das Mitglied bestätigt mit der Vertragsunterschrift, eine Kopie der Anmeldung und Geschäftsbedingungen erhalten zu haben. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änderung bedarf der Schriftform. Sollten Teile des Vertrages unwirksam werden, bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen gilt das entsprechende Gesetzesrecht. Das Mitglied erkennt mit seiner Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss unserer Hausordnung an. Gerichtsstand ist Roth.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

(1) Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert, werden. (2) Lose Griffe oder sonstige Mängel an Wänden und Sportgeräten können vorkommen und sind dem Personal schnellstmöglich zu melden, damit sie unverzüglich behoben werden können. (3) Barfusslaufen ist aus hygienischen Gründen auf der gesamten Anlage untersagt. Auf den Matten sind keine Straßenschuhe erlaubt. Wir bitten hier Kletterschuhe, Flipflops, Socken o.Ä. zu tragen. Die Kletter- und Boulderwände sind nur mit Kletterschuhen oder Turnschuhen zu nutzen. (4) Die Benutzung von Glasflaschen, Gläsern, Porzellangeschirr etc. sind auf den Barbereich beschränkt und in der Boulderhalle inklusive Umkleiden untersagt. (5) Es ist beim Bouldern, Abspringen und Aufenthalt auf der Matte gegenseitige Rücksicht zu nehmen und ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Dieselben Wandteile sind nacheinander zu benutzten. Übereinander zu bouldern oder sich unter einem Boulderer aufzuhalten, ist wegen der akuten Verletzungsgefahr absolut zu vermeiden. Der Sturzbereich unter einem Boulderer ist freizuhalten, aktives „Spotten“ ist natürlich erlaubt und gewünscht. (6) Der obere Rand der Wand und Markierungen dürfen nicht überklettert werden. Stahlverstrebungen u.Ä. sind nicht Teil der Wände und dürfen nicht beklettert werden. (7) Gegenstände sind, wenn möglich, in den dafür vorgesehen Fächern, aber in keinem Fall im Mattenbereich zu lagern. (8) Spielen im Boulder- und Trainingsbereich ist bei allgemeinem Boulderbetrieb untersagt, da es eine erhebliche Gefahr darstellt. (9) Jegliche Manipulation der Wände und Trainingsgeräte, das Routensetzen und Umschrauben von Griffen und Tritten ist allein dem Personal, oder in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Personal, gestattet. Magnesia ist in geschlossenen Bällen zu nutzen, verschüttetes Magnesia ist zu entfernen, Handfeger befindet sich an der Kasse. Die Magnesiabeutel sind an sicherer Stelle zu deponieren, das Tragen von Magnesiabeuteln beim Bouldern ist nicht gestattet.

HAUSORDNUNG

(1) Die gesamte Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen. (2) Fahrräder dürfen nicht mit in die Anlage genommen werden. (3) Die gesamte Innenanlage ist ein Nichtraucherbereich. (4) Die Mitnahme von Tieren in den Boulder und Trainingsbereich ist untersagt. (5) Das Betreten der Toiletten mit Kletterschuhen und die anschließende Begehung der Kletterbereiche sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet. (6) Sämtlichen Anweisungen des Personals sind Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Personals können die betreffenden Kunden ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Nutzung ausgeschlossen und der Anlage verwiesen werden. (7) Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Personals übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Vorsätzlich verursachte Schäden werden auf Kosten des Verursachers behoben. (8) Für Schäden, die durch den Kunden verursacht werden, muss der Kunde selbst aufkommen. Der Kunde haftet gegenüber dem Betreiber bei mutwilliger und grob fahrlässiger Beschädigung und Verunreinigung.

DATENSCHUTZ

Der Kunde bzw. das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass BOX-X ARENA personenbezogene Bestandsund Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln.